Jugendarbeit

Jugendleitercard

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der Jugendarbeit.

Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis für Inhaber/Innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die Juleica kann online unter www.juleica.de beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse und ein digitales Portrait-Foto.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter/innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt.
  • Er/sie muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
  • Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher/in, Sozial-, Religionspädagoge/in, Pädagoge/in, Diakon/in, Kinder- und Heilerziehungspfleger/in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Inhaber/in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Voraussetzung bei der Erstausstellung der Juleica ist der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe, die nicht älter als 3 Jahre sein darf und bei einem lizensierten Träger durchzuführen ist. Seit dem 1.4.2015 genügen dann statt bisher 16 Schulungsheinheiten (á 45 min) neu 9 Schulungseinheiten. Damit entfällt künftig auch eine Differenzierung nach Gefährdungslagen in der Jugendarbeit, da hier in erster Linie der zeitliche Faktor eine Rolle gespielt hat.

Qualitätsstandards

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/innen. Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
  • Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und PraxisMethodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung, usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Als Querschnittsthemen fließen Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenzen bei allen Inhalten mit ein. Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.


Wer sich engagiert, soll auch belohnt werden. Vergünstigungen für Juleica-Inhaber findet ihr hier.

Inhaber der Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte mit den entsprechenden Vergünstigungen.
Nähere Infos hier.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Regina Hurmer
Kommunale Jugendpflegerin
08731/87-403 08731/87-742 Steinweg 17, 84130 Dingolfing regina.hurmer@landkreis-dingolfing-landau.de