Erzieherischer Jugendschutz
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkraft gehören daher:
- Einzelfallberatung von Gemeinden, Eltern und Veranstalter
- Vorträge zum Thema Jugendschutz
- Veranstaltungen zur Suchtprävention
Gesetzlicher Jugendschutz
Mit Jugendschutzgesetzen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z.B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z.B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.
Die Hauptaufgaben des gesetzlichen Jugendschutzes sind daher
- Jugendschutzkontrollen
- Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
Materialien und Downloads zum Jugendschutz
- Jugendschutzaushang / für Veranstalter (März 2018)
- Erziehungsbeauftragung / Formblatt
- Erziehungsbeauftragung / Flyer (März 2018)
- Jugendschutzbelehrung / Bestätigung
- Jugendschutzbelehrung / Einlass / Theken / Sicherheitspersonal (März 2018)
- Jugendschutz fuer Veranstaltungen / Merkblatt
- Rückmeldung des Veranstalters über den Veranstaltungsverlauf an zuständige Gemeinde / Formblatt
- Jugendschutzgesetz
- Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz
- Aktion Jugendschutz Bayern
- Bayerisches Landesjugendamt
- Projektkatalog