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Jugendschutz - gesetzlich

Mit Jugendschutzgesetzen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z.B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern.

Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z.B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.

Ansprechpartner

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Luisa Mifka
Präventionsfachkraft
08731/87-946 Steinweg 17, 84130 Dingolfing, Zi.Nr. 2U.0003 luisa.mifka@landkreis-dingolfing-landau.de