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Jugendschutz

Erzieherischer Jugendschutz

Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkraft gehören daher:

  • Einzelfallberatung von Gemeinden, Eltern und Veranstalter
  • Vorträge zum Thema Jugendschutz
  • Veranstaltungen zur Suchtprävention


Gesetzlicher Jugendschutz

Mit Jugendschutzgesetzen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z.B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z.B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.

Die Hauptaufgaben des gesetzlichen Jugendschutzes sind daher

  • Jugendschutzkontrollen
  • Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Materialien und Downloads zum Jugendschutz